Keylogger – ein kleiner Spion
Bei einem Keylogger bzw. einem USB Keylogger handelt es sich um eine Hard- oder Software. Diese dient dazu, dass die Tastatureingaben eines Anwenders am Computer aufgezeichnet werden. Das heißt der Keylooger protokolliert praktisch, was der Anwender in die Tastatur eintippt. Man kann also sagen, dass es sich beim Keylooger um einen Tastenspion handelt.
Die mysteriösen Eigenschaften des Keyloggers
Keylogger werden dazu verwendet, zum vertrauliche Daten auszulesen wie Passwörter oder Pins.
Da jedoch der Keylogger sehr auffällig ist, kann es eigentlich nicht passieren, dass der Anwender einfach so ausspioniert wird. Wie aber der Name schon sagt, springt der Keylogger auch meist nur dann an, wenn spezielle Schlüsselwörter angesprochen werden. Aber auch wenn Passwörter programmiert werden, registriert dies der Keylogger. Man kann sagen, dass der Keylogger eine Art von Kontrolle ist, die ein Arbeitgeber auf eine ganz legale Art und Weise ausüben darf. Doch dieses Gerät kann auch eingesetzt werden, wenn es darum geht wichtige Informationen aufzuzeichnen. Keylogger kann man aber nicht nur für Computer verwenden, sondern auch für Spielkonsolen, wie für die PS2. Wenn jedoch Arbeitgeber den Keylogger anwenden, dann sind auf jeden Fall die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren.
Beim Kauf von einem Keylogger muss man auf verschiedene Dinge achten. Auch wenn es sich um einen Adapter handelt, der einen unmittelbarer physischen Zugang zum überwachenden Computer benötigt bzw. installiert werden soll. Zunächst einmal sollte man prüfen, ob nicht doch auch eine Software für einen Tasten Recorder verwendet werden kann.
Das Überwachungswunder
Die Keylogger werden im Übrigen direkt zwischen die Tastatur von einem Computer und dem Rechner an sich gesteckt. Einsatzfähig ist der Keylogger binnen von wenigen Sekunden.
Im Gegensatz zu Software Loggern hinterlassen die Keylogger auf dem überwachten Rechner keinerlei Spuren. Soll also wirklich ein Arbeiternehmer überwacht werden, der in den Verdacht geraten ist, dass er heimlich private Dinge vom PC in der Firma aus erledigt, so kann dieser mit der Hilfe von diesem kleinen Gerät effektiv überwacht werden. Und wer sieht schon jeden Tag zwischen die Tastatur von einem Computer und dem Rechner? Wohl nur jemand, der ein schlechtes Gewissen hat und damit rechnet, dass man ihm irgendwann auf diese Weise auf die Schliche kommt.
Tastaturspion vs. Rechtsprechung
In Deutschland der heimliche Einsatz von derartigen Tastaturspionen an fremden Computern auch als Ausspähung von Daten gemäß § 202a StGB ausgelegt werden kann. Doch wenn Arbeitgeber dies tun, dann ist dies durchaus legitim. Geschieht die Ausspähung von Daten mit der Hilfe von einem Keylogger allerdings im Rahmen des Straftatbestands, dann kann diese Tat mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Damit Arbeitgeber sich nicht strafbar machen, müssen sie zuvor die Genehmigung des Betriebsrats einholen. Und auch die Mitarbeiter, die letztlich kontrolliert werden sollen, müssen darüber informiert werden. Dies ist im Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung gemäß Ziffer 22 gesetzlich geregelt. Ein Keylogger kann aber natürlich auch im privaten Bereich eingesetzt werden. Und zwar für die Kontrolle von noch minderjährigen Familienangehörigen. Dank dem Keylogger haben Eltern die Möglichkeit sehr schnell einzugreifen, wenn sie denken, dass sich ihr Kind im Internet trotz Kindersicherung (die gehackt wurde) Seiten ansieht, die es nicht sehen sollte.
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